Häufige Fragen - Unsere Antworten

Telefon: 030 431 93 64
E-Mail:

Unsere Sprechzeiten in der Geschäftsstelle:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr

und mittwochs von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Allgemeine Fragen

Wählen Sie ihre Frage aus, die Antwort wird dann eingeblendet.

Muss ich bei Ihnen eine Mitgliedschaft eingehen, um Sportangebote nutzen zu können?

Ja. Die Beiträge können Sie hier einsehen.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Unsere Kündigungsfrist beträgt laut Satzung zwei Monate zum Quartalsende und muss schriftlich in unserer Geschäftsstelle eingehen. Ihre Kündigung können Sie per Post oder Email an uns senden. Möchten Sie z. B. zum Ende des 2. Quartals kündigen (April-Juni), muss die Kündigung bis spätestens 30.04. bei uns eingehen.

Wie läuft das mit dem Reha-Sport? Wo muss ich mich wie anmelden, was brauche ich dazu?

Sie benötigen zunächst einen Antrag auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme (Formblatt 56), der vollständig von Ihrem Arzt für Rehabilitationssport ausgefüllt ist. Diesen lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse bewilligen. Anschließend wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle, um das weitere Prozedere zu besprechen.

Ab welchem Alter darf mein Kind an einem Schwimmkurs teilnehmen?
Muss ein Elternteil mit in das Wasser?

Ihr Kind muss das fünfte Lebensjahr erreicht haben. Beim Seepferdchen-Schwimmen wird das Kind von einem Elternteil ins Wasserbecken begleitet.

Kann ich bei Ihnen Probestunden für Sportangebote vereinbaren?

Die Nutzung von Probestunden empfehlen wir Ihnen vor Abschluss eines Aufnahmeantrags. Dies gilt für alle Sportangebote.

Ausgenommen sind unsere Schnupperangebote und Kinder-Schwimmgruppen. Hier besteht keine Möglichkeit, eine Probestunde zu vereinbaren.

Wie lange muss/kann ich mein Kind bei den Sportangeboten begleiten?

In unseren Sportangeboten für Kinder turnen die Kids bereits ab 3 Jahren allein.

Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs (Eltern-Kind-Turnen) und in unseren Kinder-Schwimmgruppen (Seepferdchen) dient der Sport jedoch dem gemeinsamen Bewegungserleben. Diese Angebote werden durch die Eltern begleitet.

Was ist beim Kindersport zu beachten?

Die Teilnahme am Kindersport ist für die Kinder nur in Sportkleidung gestattet. Turnschuhe, Turnschläppchen oder barfuß turnen ist erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Socken (auch keine ABS-Socken) getragen werden. Beim Eltern-Kind-Turnen müssen auch die Eltern Sportkleidung und Sportschuhe tragen.

Gibt es einen Kinderschutzbeauftragen?

Ja. Frau Jennifer Borkenstein ist unsere Ansprechpartnerin für alle Eltern und Trainer.

Sie ist zu erreichen unter jennifer.borkenstein@beweggrund.berlin

Wer berät mich bei der Wahl meines Sportangebotes?

Bei der richtigen Wahl Ihres Sportangebotes hilft Ihnen zunächst ein Blick auf die Homepage. Dort sind Kurzbeschreibungen hinterlegt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team unserer Geschäftsstelle, unser Übungspersonal in der Probestunde oder auch Ihr zuständige/r Ärztin/Arzt beratend zur Verfügung.

Wie sind Ihre Zahlungsmöglichkeiten?

Wir ziehen die Mitgliedsbeiträge einmal im Quartal – Ausnahme Koronarsport (monatlich) von Ihrem Konto ein.

Wann sind die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle erreichbar?

Wir sind in den Sprechzeiten telefonisch erreichbar, jedoch häufig in Sitzungen, Kundengesprächen oder mit Arbeitsvorgängen beschäftigt, die nicht unterbrochen werden können.

Wenn Sie uns nicht erreichen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an uns. Wir beantworten diese dann schnellstmöglich.

Gern können Sie uns auch in den Sprechzeiten in unserer Geschäftsstelle aufsuchen.

 

Unsere Sprechzeiten in der Geschäftsstelle:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr

und mittwochs von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr